Allgemeine Geschäftsbedingungen für Inserats- und Bannerschaltungen unter www.rotelaterne.de

§1 Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Auftragsverhältnis zwischen der Moser GmbH und dem Auftraggeber von Inserats- und Bannerschaltungen auf den Internetseiten unter www.rotelaterne.de (nachfolgend: Inserent).

§2 Leistungen der Moser GmbH
Die Leistung der Moser GmbH umfasst die Veröffentlichung bestimmter Medien, Texte, Bilder, Grafiken, Berechnungen, Daten, Videosequenzen etc. (gemeinsam: Inhalte) im Internet unter www.rotelaterne.de. Die Tätigkeit der Moser GmbH beschränkt sich dabei auf die Veröffentlichung der Inhalte nach Anweisung durch den Inserenten.
Die Leistungen der Moser GmbH umfassen im Einzelnen: Erstellung, Konzeption und Programmierung der vereinbarten Leistungen inklusive einem kostenlosen vom Inserenten eingereichten Update im Monat. Bereitstellung der vereinbarten Inhalte für das Internet auf einem WWW-Server (http-Server). Verwaltung und Verarbeitung gelieferter Inhalte im vereinbarten Umfang.
Für die inhaltliche Richtigkeit der zu veröffentlichenden Inhalte übernimmt die Moser GmbH keine Haftung. Die Moser GmbH nimmt im Rahmen des Auftrages grundsätzlich keine Prüfung der Inserate/Banner auf inhaltliche Richtigkeit, Verlässlichkeit oder Vereinbarkeit mit gesetzlichen Vorgaben und Jugendschutzbestimmungen vor.
Die Erzielung wirtschaftlicher oder andere Vorteile beim Inserenten aufgrund der Anzeigenschaltung ist nicht Bestandteil der Leistungen der Moser GmbH und bildet auch nicht die Grundlage dieses Auftrages.
Die Moser GmbH übernimmt keinerlei Haftung für leicht fahrlässig begangene Tipp- oder Schreibfehler oder außerhalb ihres Tätigkeits- und Einflussbereiches entstehende Übermittlungsfehler, Falschinformationen und Fehlangaben. Insbesondere übernimmt die Moser GmbH keinerlei Haftung für Schäden oder Störungen innerhalb des Internets infolge technischer Ausfälle (soweit nicht auf Verschulden der Moser GmbH zurückzuführen) oder höherer Gewalt. Im Falle eines außerhalb ihres Tätigkeits- und Einflussbereiches liegenden Datenverlustes jeglicher Art, insbesondere verursacht durch sogenannte Computerviren, übernimmt die Moser GmbH keinerlei Haftung, soweit die Moser GmbH die im Verkehr erforderliche Sorgfalt bei der Wartung ihrer IT-Landschaft gewahrt hat.

§3 Verantwortlichkeit des Inserenten
Für die vom Inserenten an die Moser GmbH zur Veröffentlichung übertragenen Inhalte des Inserats bzw. des Banners ist alleine der Inserent, nicht die Moser GmbH verantwortlich. Der Inserent erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Veröffentlichung der Anzeige, Fotos und Texte auf www.rotelaterne.de sowie die Verwendung von mobilen Diensten in seinem Auftrag geschehen.
Die Verantwortlichkeit des Inserenten umfasst insbesondere die Richtigkeit der gemachten Angaben. Der Inserent versichert gleichzeitig, dass alle auf den eingereichten Medien abgebildeten Personen volljährig sind. Das Publizieren von Datenmaterial, welches Urheberrechte Dritter verletzt oder in der Gesamtheit ungesetzlich ist, wird nicht gestattet. Der Inserent verpflichtet sich, Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- und Kennzeichenrechte) und gesetzliche Bestimmungen zu beachten (insbesondre zum Jugendschutz) und stellt die Moser GmbH hinsichtlich seiner zur Veröffentlichung übermittelten Inserats-/Bannerdaten von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
Die Moser GmbH behält sich ein Einsichts-, Prüfungs-, Nichtveröffentlichungs- und Sperrungsrecht der vom Inserenten übermittelten Inhalte vor. Verletzen die vom Inserenten übermittelten Inhalte etwaige Rechte Dritter (z.B. Urheber- oder Persönlichkeitsrechte; z.B. weil die Fotos nicht die tatsächlich inserierende Person zeigen), hat die Moser GmbH ein außerordentliches, sofortiges Kündigungsrecht und kann auch die sofortige Sperrung des Inserats/Banners ohne Rückerstattung des bereits gezahlten Gesamtbetrags veranlassen. Die Moser GmbH behält sich in diesem Fall vor, den Inserenten auch von künftigen Anzeigenschaltungen auf www.rotelaterne.de generell auszuschließen. Für etwaigen Missbrauch der Inserats- bzw. Bannerschaltung durch den Inserenten oder Dritte, der nicht auf das Verschulden der Moser GmbH zurückzuführen ist, übernimmt die Moser GmbH gegenüber dem Inserenten keinerlei Haftung.
Namens-, Adress-, oder Bankverbindungsänderungen hat der Inserent der Moser GmbH unverzüglich anzuzeigen. Mehraufwendungen, die durch eine verspätete Anzeige entstehen, hat der Inserent zu tragen.

§4 Zahlungsbedingungen und Vertragslaufzeiten
Der Inserent verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Gesamtbetrages für das betreffende Inserat bzw. den betreffenden Werbebanner. Der Gesamtbetrag ist für die vereinbarte Laufzeit im Voraus spätestens zum Beginn der Vertragslaufzeit zu entrichten.
Die Vertragslaufzeit für Inserate endet automatisch am letzten Tag der vereinbarten Laufzeit (3, 7, 14, 21 oder 30 Tage) und bedarf keiner gesonderten Kündigung. Eine gewünschte Inseratsverlängerung hat der Inserent der Moser GmbH rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Inseratslaufzeit telefonisch oder per Email der Moser GmbH mitzuteilen.
Für die Schaltung von Werbebannern beträgt die Vertragslaufzeit jeweils mindestens 30 Tage ab Banner-Freischaltung. Für beide Vertragsparteien ist eine Kündigungsfrist von wenigstens 14 Tagen vor Ablauf der Vertragslaufzeit einzuhalten. Die Kündigung der Schaltung von Werbebannern hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
Die Moser GmbH kann das Inserat bzw. den Banner auf Kosten des Inserenten vorübergehend sperren, wenn sich dieser länger als 7 Tage mit der Zahlung des vereinbarten Gesamtbetrags in Verzug befindet. Ist der Inserent länger als einen Monat mit der Zahlung in Verzug, kann die Moser GmbH den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Der Gesamtbetrag wird auch dann in voller Höhe fällig, wenn die Veröffentlichung der Inhalte durch das Verschulden des Inserenten nicht zustande kommt bzw. vorzeitig beendet wird.
Die vom Inserenten gebuchte und bestellte Laufzeit eines Inserats oder eines Banners in den angebotenen digitalen Medien ist ein zusammenhängender Zeitraum und kann nicht nach Belieben mit Unterbrechungen genutzt werden.
Anzeigen können frühestens nach einer Schaltungsunterbrechung von drei Monaten erneut als „Neuzugang“ bzw. „Neu“ gekennzeichnet bzw. platziert werden, es sei denn, die in der Anzeige angegebenen Kontaktdaten ändern sich bezüglich des Standortes (Umzug in eine andere Stadt).

§5 Vermittlerverträge
Sämtliche im Auftrag der Moser GmbH tätigen Vermittler handeln ohne Vertretungsvollmacht. Die Vermittler werden nur als Empfangsboten für Angebote an die Moser GmbH seitens des Inserenten tätig. Die Vermittler sind allerdings befugt, schuldbefreiende Zahlungen jeglicher Art in Empfang zu nehmen und zu quittieren. Im Übrigen haben die Vermittler allein Beratungsfunktion.

§6 Urheberrechte
Der Inserent räumt der Moser GmbH für die Dauer der Laufzeit der Inserats- bzw. Bannerschaltung Urhebernutzungsrechte an allen Fotos, Grafiken und Texten des Inserats bzw. Banners im für die Inserats- bzw. Bannerschaltung erforderlichen Umfang ein. Die Kopie und Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotos, Grafiken und Texten der Moser GmbH durch den Inserenten ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Moser GmbH untersagt und kann zur Anzeige gebracht werden.

§7 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Klagen von und gegen die Moser GmbH im Zusammenhang mit einer Anzeigenschaltung ist München. Die Moser GmbH ist auch berechtigt, den Inserenten an seinem allgemeinen Gerichtstand in Anspruch zu nehmen.

§8 Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel
Vertragsänderungen sowie sämtliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht; dasselbe gilt für etwaige Lücken im Vertrag.

25.01.2015